Entlastungsbetrag 2025: 1.572 Euro für alle Pflegegrade
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade auf 131 Euro pro Monat – das entspricht bis zu 1.572 Euro im Jahr. Diese Leistung soll pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige entlasten und ist eine wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege.
Was ist der Entlastungsbetrag und wer kann ihn beanspruchen?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung von 131 Euro, die allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht – unabhängig davon, ob sie bereits andere Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhalten. Diese Leistung wird nicht in bar ausgezahlt, sondern muss für anerkannte Pflegedienste und unterstützende Dienstleistungen verwendet werden.
Mögliche Einsatzgebiete:
- Ambulante Pflegedienste oder Betreuungsdienste
- Hilfe im Alltag (z. B. Einkaufen, Reinigung)
- Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer oder Nachbarschaftshilfe
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag hat das Ziel, sowohl die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern als auch die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Wie finde ich passende Anbieter?
Die Suche nach geeigneten Anbietern kann regional variieren. Besonders in ländlichen Gebieten ist das Angebot an zertifizierten Anbietern oft begrenzt. Es gibt jedoch verschiedene Wege, um die richtigen Dienstleister zu finden:
- Kontakt zur Pflegeversicherung: Viele Pflegekassen bieten Listen mit anerkannten Anbietern an.
- Pflegestützpunkte: Diese regionalen Beratungsstellen helfen bei der Suche nach geeigneten Pflege- und Betreuungsdiensten.
- Online-Plattformen: In einigen Bundesländern existieren Suchmaschinen, die anerkannte Anbieter auflisten.
Entlastungsbetrag ansparen – geht das?
Ja, der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden. Wenn Sie den Betrag im Jahr 2025 nicht vollständig ausnutzen, haben Sie bis Ende Juni 2026 Zeit, das angesparte Geld für unterstützende Maßnahmen zu verwenden.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen in den sogenannten Umwandlungsanspruch umzuwandeln. Bis zu 40 % der Sachleistungen können für Alltagsunterstützung eingesetzt werden. Diese Kombination aus Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch erhöht das Budget für Alltagsbegleitung und andere Hilfsdienste erheblich.
Wer kann den Entlastungsbetrag ohne Pflegegrad erhalten?
In einigen Fällen kann der Entlastungsbetrag auch von Personen in Anspruch genommen werden, die keinen regulären Anspruch auf Pflegeleistungen haben. Dies ist beispielsweise möglich, wenn eine temporäre Pflegebedürftigkeit vorliegt oder eine fehlende Vorversicherungszeit besteht. In solchen Fällen kann eine finanzielle Unterstützung über das Sozialamt beantragt werden.
Fazit
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat stellt eine wichtige Hilfe für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige dar. In Kombination mit dem Umwandlungsanspruch lässt sich der Betrag noch flexibler nutzen. Wer frühzeitig geeignete Anbieter findet und den Entlastungsbetrag optimal einsetzt, kann spürbare Erleichterungen im Pflegealltag erfahren – von der Haushaltshilfe bis hin zur Unterstützung in der Kurzzeitpflege.