Was ist ein Widerspruchsverfahren?
Im Widerspruchsverfahren wird erneut geprüft, welcher Pflegegrad vorliegt. In der Regel veranlasst die Pflegekasse ein Zweitgutachten.
Wie wird das Zweitgutachten erstellt?
Das Zweitgutachten wird durch einen erneuten Besuchs des MDKs beim Pflegebedürftigen erstellt.
Wichtig ist, dass Sie bei einem Folgetermin alle notwendigen, medizinischen Unterlagen zur Hand haben und den Pflegebedürftigen auf diesen Termin vorbereiten. Der Gutachter sollte sich ein umfangreiches Bild vor Ort machen können, um die Situation auch richtig zu bewerten.
Was ist beim Folgetermin zu beachten?
- Bereiten Sie sich auf diesen wichtigen Termin gut vor. Sie können auch Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. einen Pflegedienst bitten, bei der Begutachtung dabei zu sein oder Sie kontaktieren eine Beratungsfirma. Immerhin geht es hier auch um viel Geld.
- Führen Sie ein Pflegetagebuch, um Ihre Situation mit dem zu pflegenden Menschen zu verdeutlichen.
- Schreiben Sie sich alle Punkte auf, die Ihrer Meinung nach bei der ersten Begutachtung nicht ausreichend beachtet wurden und tragen Sie diese dem Gutachter vor.
- Beachten Sie, dass die Zweitbegutachtung nicht von dem gleichen Gutachter durchgeführt wird. Es muss ein anderer Gutachter mit der Prüfung beauftragt werden.
Was ist ein Widerspruchsgutachten?
Nach dem Besuch des Gutachters bei der pflegebedürftigen Person wird er nun ein Widerspruchsgutachten erstellen. Aufgrund des Gutachtens wird die Pflegekasse Ihnen einen Widerspruchsbescheid zuschicken. Hierbei gibt es nur 2 Möglichkeiten:
- Die Pflegekasse genehmigt den Pflegegrad.
- Die Pflegekasse lehnt den Pflegegrad erneut ab.
Was ist zu tun, wenn der Antrag erneut abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf den Pflegegrad erneut abgewiesen, bleiben Ihnen dennoch Möglichkeiten.
· Sie tragen Ihren Pflegegradantrag beim Widerspruchsausschuss vor. Auch hier gibt es die Möglichkeit auf Genehmigung oder Ablehnung.
· Hat der Widerspruchsausschuss den Antrag ebenfalls abgelehnt, erhalten Sie nun einen klagefähigen Bescheid.
· Ein klagefähiger Bescheid berechtigt Sie nun zur Klage vor dem Sozialgericht.
Ein Widerspruch sollte von Anfang an fundiert und umfangreich sein, denn umso größer ist die Chance auf Genehmigung des Pflegegrades. Lassen Sie sich von kompetenten Fachleuten, wie z.B. von Mitarbeitern des Pflegedienstes oder vom Pflegestützpunkt helfen. Auch andere Anlaufstellen wie der VdK oder der SOVD können helfen. Oder beauftragen Sie spezielle Beratungsfimen, die sie erfolgreich unterstützen können.