Was tun wenn Pflegegrad abgelehnt wurde?
Ihr Antrag auf Pflegegrad wurde abgelehnt. Nun fragen Sie sich: Was ist jetzt zu tun? Oft sind es nur fehlende Informationen, mit denen man sich auseinandersetzen muss.
Was sind mögliche Auswertungen der MDK Begutachtung?
Sie wurden bereits nach Antragsstellung der Pflegeleistungen vom MDK begutachtet? Dann werde Sie die Entscheidung der Pflegeversicherung als schriftlichen Bescheid erhalten. Die Pflegeversicherung hat folgende Antwortmöglichkeiten:
1. Die Pflegebedürftigkeit wurde richtig bewertet/eingestuft und Sie erhalten alle nötigen Pflegeleistungen.
2. Die Pflegebedürftigkeit wurde zu niedrig eingestuft, weil viele erstmals in den Pflegegrad 1 kommen. In diesem Pflegegrad erhalten Sie viel weniger Pflegeleistungen und sollten Widerspruch einlegen.
3. Die Pflegebedürftigkeit wurde als nicht gerechtfertigt abgelehnt. Ist die Ablehnung unberechtigt, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Was ist bei einem Ablehnungsbescheid zu tun?
Bei einem Ablehnungsbescheid sollten Sie zuerst die Widerspruchsbegründung genau prüfen, bevor Sie den Widerspruch formulieren. Hierzu sollten Sie folgendes beachten:
1. Wenn dem Ablehnungsbescheid kein MDK-Gutachten beiliegt, sollten Sie es unbedingt zuerst anfordern. Nur durch dieses Gutachten können Sie die Ablehnung prüfen und nachschauen, ob der MDK-Gutachter auch alles korrekt erfasst/aufgeführt hat.
2. Nehmen Sie sich einen kostenlosen Pflegegradrechner zur Hilfe und überprüfen Sie die angegebenen Punkte des MDK zur Ablehnung. So können Sie im Widerspruch besser formulieren, warum die Pflegebedürftigkeit falsch eingestuft wurde.
3. Halten Sie unbedingt die Frist für den Widerspruch ein. Im schriftlichen Bescheid der Pflegeversicherung ist die Frist immer angegeben (meist 1 Monat).
4. Unbedingt schriftlich widersprechen. Wenn Sie noch nicht alle Unterlagen für den Widerspruch zusammen haben, genügt ein formloses Schreiben in dem Sie der Ablehnung widersprechen und eine ausführliche Begründung nachliefern. Je schneller Sie sich einen Überblick verschaffen, um so schneller werden Sie auch eine Antwort von der Pflegekasse erhalten.
5. Sie können das Widerspruchsschreiben persönlich bei der Pflegekasse abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein übersenden. Wichtig ist, dass Sie den Empfang des Widerspruchs mit Datum bestätigen lassen. Da hier Fristen eingehalten werden müssen ist der Nachweis wichtig, dass der Widerspruch termingerecht abgegeben wurde.
6. Der Pflegebedürftige selber oder der gesetzliche Vertreter sind zur Unterschrift des Widerspruchs berechtigt. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
7. Die besten Erfolgschancen haben Sie, wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die richtige Formulierung ist hier sehr wichtig, auch wenn Sie selber das Gefühl haben, dass die Sachlage doch eigentlich völlig klar ist.
Wenn Sie selber den Widerspruch formulieren möchten, haben wir hier Bespiele: Wie wird ein Widerspruch verfasst?