Das steckt alles hinter Palliativpflege
Das steckt alles hinter Palliativpflege! Unter einer palliativen Pflegeeinrichtung stellt man
sich im Allgemeinen eine Ambulanz vor, die sterbenskranke Menschen auf ihrem Weg zur
Erlösung begleiten und das Lebensende angenehm gestalten. Da der Tod mit älteren
Menschen assoziiert wird, wird die Kinderpalliativpflege oftmals vernachlässigt. Die
eigentliche Bedeutung des Wortes „palliativ“ wird von dem lateinischen Wort „pallium“
hergeleitet, was Mantel bedeutet. Die Palliativpflege soll also diejenigen Patienten und
Patientinnen, die unheilbarerkrankt sind, auf ihrem letzten Lebensweg beschützend
ummanteln und vorrangig die Lebensqualität erhalten oder soweit es möglich
ist, wiederherstellen. Damit einhergehen auch deren Familien, die mit den Problemen
einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind.
Im Grunde besteht die Palliativpflege aus Vorbeugen und Lindern von Leiden durch
frühzeitiges Erkennen und fachgerechte Behandlung von Schmerzen und aller belastender
Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Dies kann nur geschehen, wenn
die Betroffenen bedürfnisorientiert und unter Einbezug ihrer nahestehenden Angehörigen versorgt
werden. Das persönliche Lebensumfeld trägt nämlich dazu bei, den Patienten und Patientinnen
Sicherheit und Geborgenheit zu geben und nimmt die pflegerische Ernsthaftigkeit ein Stück weit.
Die 325 ambulanten Palliativpflegeteams in Deutschland beraten, begleiten und versorgen die
sterbenskranken Menschen, sowie deren Angehörigen und Bezugspersonen. Der psychische Aspekt
ist in diesem Bereich der Pflege auch sehr wichtig, damit die Patienten und Patientinnen sich
nicht allein gelassen fühlen. Damit alle unheilbarerkrankten Menschen optimal versorgt werden
können, arbeitet die Palliativpflege nach 6 bestimmten Grundsätzen:
1. Die Palliativmediziner müssen die Patienten und Patientinnen ehrlich und offen über
ihren Zustand aufklären und dabei nichts verheimlichen oder schöner reden als es in
Wirklichkeit ist.
2. Mit diesen oftmals erdrückenden Informationen dürfen sie nicht allein gelassen werden,
die Mediziner müssen den Sachverhalt so aufklären, dass der Patient mit diesen Erläuterungen
vernünftige Entscheidungen treffen kann.
3. Bei diesen Entscheidungen ist der oberste und unbedingt einzuhaltende Grundsatz Autonomie,
d.h. der Patient allein entscheidet entweder durch mündliche Willenserklärung oder einer
Patientenverfügung, was mit ihm geschieht und diese Entscheidung muss, solange es rechtlich
im Rahmen bleibt, von den Angehörigen, sowie Medizinern respektiert werden.
4. Der Patientenwille hat also oberste Priorität, dem die Mediziner, im Rahmen der diagnostizierten
Krankheit, nachgehen müssen. Absprachen mit den Angehörigen über den Kopf des Patienten
hinweg sind in keinem Fall zulässig.
5. Bei der fachgerechten Behandlung der Krankheit muss eine kausale Behandlung angestrebt
werden, d.h. es muss den Symptomennachgegangen und deren Ursachen beseitigt werden.
6. Alle Behandlungen müssen auf Nutzen oder Schaden für den Patienten untersucht werden,
eine Maßnahme, die zu einer Verschlechterung des medizinischen Zustandes beiträgt,
ist zu unterbinden.
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