Hilfe und Tipps zur Beantragung von Pflegeleistungen
Für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, besteht die Möglichkeit auf Beantragung von Pflegeleistungen. Nun brauchen Sie Hilfe und Tipps zur Bantragung von Pflegeleistungen? Zuerst sollten Sie wissen, dass es unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen gibt.
Welche Pflegeleistungen gibt es?
Sie haben die Möglichkeit auf Pflegegeld. Allerdings bekommen Sie nur Pflegegeldleistungen, wenn Sie mindestens einen Pflegegrad von 2 haben. Pflegeversicherte des Pflegegrades 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Außerdem können Sie Pflegesachleistungen beantragen. Sobald ein Pflegegrad der Stufe 2 oder höher besteht, haben Sie ein Recht auf Pflegesachleistungen. Damit ist ein ambulanter Pflegedienst gemeint.
Hinweis: Sie können eine Kombinationsleistung beantragen. Dabei werden Pflegegeldleistungen mit Pflegesachleistungen kombiniert.
Sie haben nur Pflegegrad 1?
Leider erhalten Sie kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen, wenn Sie nur Pflegegrad 1 haben. Allerdings haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dafür stehen Ihnen 125 Euro pro Monat zu.
Es gibt immer die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu beantragen, wenn Sie anerkannt pflegebedürftig sind. Diese können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es handelt sich dabei um Pflegehilfsmittel. Es gibt Pflegehilfsmittel im technischen Bereich. Darunter zählen zum Beispiel Leihgegenstände wie funktionale Betten oder Gehhilfen. Des Weiteren können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen. Damit sind Verbrauchshilfsmittel wie beispielsweise Inkontinenzeinlagen gemeint. Für Pflegehilfsmittel stellt die Pflegekasse bis zu 40 Euro im Monat bereit.
Wie gehe ich bei der Antragstellung vor?
Wichtig: vorab muss eine Pflegebedürftigkeit in Form eines Pflegegrades festgestellt sein!
Dann läuft die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse wie folgt ab:
1. Es wird ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Das kann durch den Pflegebedürftigen selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Anträge gibt es zum Download auf der Webseite Ihrer Pflegekasse oder bei einer Geschäftsstelle vor Ort. Meistens sind dort verschiedene Anträge bereitgestellt. Suchen Sie sich den für Sie passenden Antrag heraus.
Achtung: Stellen Sie den Antrag schnellstmöglich, da der Antrag nicht rückwirkend gestellt werden kann. Die Leistungen können frühestens ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt werden!
2. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) muss nun den Antrag prüfen. Die Weiterleitung an den MDK erfolgt über die Pflegekasse. Bei diesem Schritt müssen Sie nichts weiter selber tun.
3. Der MDK wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin für einen Begutachtungsbesuch auszumachen. Ihnen wird mitgeteilt, welche Dokumente Sie zu diesem Besuch bereitlegen müssen.
4. Sie wollen natürlich so schnell wie möglich einen Bescheid erhalten, somit wird der Besuch zeitnah geschehen.
5. Sobald der MDK das Ergebnis der Begutachtung hat, wird dieses an die Pflegekasse gesendet. Wenn Sie auch ein Exemplar des Ergebnisses zugesendet bekommen möchten, teilen Sie dies einfach dem Gutachter beim Besuchstermin mit.
6. Mithilfe der Empfehlung des MDK-Gutachters wird die Pflegekasse eine Entscheidung hinsichtlich der beantragten Leistung treffen und wird Sie darüber informieren.
Hinweis: Wenn Sie einen Antrag stellen oder bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben Sie Anspruch auf Pflegeberatung! Diese kann telefonisch, bei einer Geschäftsstelle oder direkt bei Ihnen vor Ort stattfinden.