Schon beantragt? Das monatliche Entlastungsgeld für pflegende Angehörige
Hast du schon von dem Entlastungsgeld für pflegende Angehörige gehört? Nein? Keine Sorge, da bist du nicht alleine mit. Viele Pflegebedürftige wissen gar nicht, dass ihnen dieses Geld jeden Monat zusteht.
Finanzielle Entlastung für Angehörige – das verspricht die Pflegekasse mit dem Entlastungsgeld von 125 € im Monat. Personen, die pflegebedürftige Menschen zu Hause haben, haben es oft nicht leicht. Die Arbeit einer Pflegekraft zu übernehmen, ist hart und anstrengend. Es zerrt schon mal an den Nerven und lässt kaum Raum für Freizeit. Es ist ein Full-Time-Job. Und wenn dann noch die ganze Bürokratie dazu kommt, mit Anträgen ausfüllen, Finanzen regeln und Termine vereinbaren, dann ist man schnell überfordert.
Das Entlastungsgeld von rund 125 € soll hier Abhilfe schaffen. Das monatliche Geld soll für Gegenleistungen, beispielsweise eine Haushaltshilfe, eingesetzt werden. Das bedeutet, das Geld wird nicht für die freie Nutzung monatlich auf dein Konto überwiesen, sondern muss für etwas Sinnvolles genutzt werden.
Entlastungsgeld? Was ist das und wer finanziert es?
Das Entlastungsgeld ist eine Leistung der Pflegekasse, welche Teil des Sozialsystems ist und bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist. Das bedeutet, wenn du das Geld in Anspruch nehmen möchtest, musst du die Pflegekasse des von dir betreuten Menschen kontaktieren. Eine freudige Tatsache: Du benötigst vorab keine Genehmigung für die Inanspruchnahme, das Entlastungsgeld kann auch nachträglich beantragt werden.
Das Entlastungsgeld von 125 € verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres, was bedeutet, dass du summiert 1500 € im Jahr zur Verfügung hast. Anspruch auf das Geld hat jeder, der einen Pflegegrad hat, hierbei ist es egal, ob man mit Pflegegrad 1 oder höher eingestuft ist.
Wofür darf ich das Entlastungsgeld verwenden?
Mit dem Entlastungsgeld soll der Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden erleichtert werden. Das bedeutet, dass das Geld zweckgebunden genutzt werden muss. Du kannst beispielsweise eine Person bezahlen, die im Haushalt hilft oder mit dem Pflegebedürftigen Zeit verbringt.
Wie kann ich das Entlastungsgeld nutzen? Und was passiert mit einem Überschuss?
Du kannst dich jederzeit über dein Restgeld des Entlastungsbetrags informieren lassen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, dir deinen Kontostand des Entlastungsgeldes mitzuteilen. Wenn du das Geld einsetzt, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder du gehst in die Vorleistung und reichst die Rechnungen, die du mit dem Geld bezahlt hast, später nach, reichst erst die Rechnung ein und zahlst, sobald das Geld von der Pflegekasse überwiesen wurde oder du überlässt die Klärung mit der Pflegekasse dem Dienstleister. Die letzte Variante ist hierbei die für dich stressfreiste.
Das Entlastungsgeld von 125 € kann dir und deinem Pflegebedürftigen ein paar Stunden Entlastung im Monat verschaffen. In der Zeit kannst du dich auch mal entspannen und die Zeit für dich und deine Bedürfnisse nutzen, was du eventuell vorher vernachlässigt hast. Denk dran: Dass es dir gut geht, ist genauso wichtig!