Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung ihren Alltag dauerhaft nicht selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.
Was ändert sich durch die Einführung in Pflegegrade?
Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat zum Ziel, Bedürfnisse von Demenzkranken stärker zu berücksichtigen, außerdem werden insgesamt höhere Leistungen für Pflegebedürftige vorgesehen. Bei den Pflegestufen richtete sich die Einstufung wesentlich nach dem Zeitaufwand der Pflegepersonen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird der Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen in sechs Bereichen eingeschätzt, was eine ganzheitlichere Form der Begutachtung erlaubt:
• Mobilität
• kognitive und kommunikative Fähigkreiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie werden die Pflegegrade unterschieden?
Insgesamt gibt es 5 verschiedene Pflegegrade. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad wird bewertet, wie selbstständig eine Person ist. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die Einschränkungen im Alltag sind bzw. wie selbstständig Sie Ihren Alltag verrichten. Dabei gibt es 3 verschiedene Bereiche, in denen Beeinträchtigungen vorhanden sein können. Es wird geschaut, welche Fähigkeiten auf körperlicher, psychischer und geistiger Ebene noch vorhanden sind und wo Hilfe benötigt wird.
Um dies festzustellen wird eine Begutachtung durch den MDK durchgeführt. Dabei gibt es 64 Bewertungskriterien, die vom MDK-Begutachter abgefragt werden und schließlich mit Punkten bewertet werden. Er hat einen Fragenkatalog der Fragen aus 6 verschiedenen Lebensbereichen (oder auch Module genannt) abdeckt. Die unterschiedlichen Lebensbereiche werden in der Bewertung später jeweils anders gewichtet.
Finden Sie weitere Informationen zu den genauen Bewertungskriterien hier.
Die 5 verschiedenen Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen in Selbstständigkeit / Fähigkeiten + weitere spezielle Anforderungen an die Pflege