Werden alle Kosten für Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel übernommen?
Da Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragt werden müssen, stellt sich die Frage, ob alle Kosten für Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel übernommen werden. Grundsätzlich entstehen immer Zuzahlungen bei der Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Eine Ausnahme bildet eine gesonderte Befreiung von Zuzahlungen.
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Zuzahlungen bei Hilfsmitteln
Zuzahlungen bei Pflegehilfsmitteln
Gibt es Belastungsgrenzen?
Zuzahlungen bei Hilfsmitteln
Bei Hilfsmittel zum Verbrauch (z.B. bei Insulinspritzen) werden 90% der Kosten (pro Packung) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Allerdings zahlen Sie mindestens 5€, aber nicht mehr als 10€ im Monat. Diese 5-10€ sind dem Hilfsmittelanbieter zu zahlen.
Wenn Sie Sehhilfen oder Brillen als Hilfsmittel beantragen, erfolgt eine Kostenübernahme nur für Minderjährige. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen festgestellt wurde oder eine therapeutische Sehhilfe durch eine Augenverletzung notwendig ist. Dann ist eine Verordnung durch einen Facharzt für Augenheilkunde erforderlich. Die Krankenkasse übernimmt bei dieser Ausnahme die Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, allerdings nicht mehr als der jeweilige Festbetrag.
Zuzahlungen bei Pflegehilfsmitteln
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie z.B. Betteinlagen oder Einmalhandschuhen zahlt die Pflegekasse höchstens 40€ pro Monat. Ansonsten müssen Erwachsenen 10%, höchstens aber 25€ zuzahlen.
Gibt es Belastungsgrenzen?
Damit Sie als Patient nicht zu sehr durch Zuzahlungen belastet werden gibt es für die zu leistenden Zuzahlungen Höchstgrenzen. Dafür ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen der Zuzahlungen aufbewahren. Die jeweiligen Leistungsbringer sind dazu verpflichtet Ihnen kostenfrei eine Quittung zu erstellen. Aus diesen Belegen der Zuzahlungen, die Sie leisten mussten, errechnet die gesetzliche Krankenversicherung Ihre Belastungsgrenze. Außerdem werden die Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, berücksichtigt. Dabei wird noch einmal differenziert, ob es sich um ein Familienbruttoeinkommen handelt und wie viele Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Grenze ist also für jeden Versicherten individuell. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wird diese Grenze im Laufe des Jahres erreicht, so bekommen Sie für den Rest des Jahres einen Befreiungsbescheid.
Natürlich gibt es besondere Situationen, in denen niedrigere Belastungsgrenzen gelten. Wenn Sie also chronisch krank sind, gelten besondere Regelungen. Bei Sozialhilfeempfängern werden ebenfalls andere Belastungsgrenzen ermittelt.