Pflegepersonal-Untergrenze 2020
Für dieses Jahr soll es einige Gesetzesänderungen im Bereich des Pflegepersonals geben. Eines der wichtigsten Themen ist die Einführung einer Pflegepersonal-Untergrenze 2020. Die Pflegepersonalausstattung ist die Grundvoraussetzung für die Betreuung von Pflegebedürftigen. Daher ist es absolut inakzeptabel, dass es in vielen Krankenhäusern viel zu wenig Pflegekräfte gibt. Wie kann eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus gewährleistet werden, wenn viel zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist? Was ist zu tun?
Das Bundesgesundheitsministerium möchte in einer neuen Pflegepersonal-Gesetzesänderung eine Pflegepersonaluntergrenze festlegen. Doch wie entscheidet man, wie diese Grenze auszusehen hat?
Ab wann ist die Personalausstattung bedarfsgerecht?
Mitte des Jahres 2019 scheiterte der erste Vorschlag einer Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband (Bund der Krankenkassen) sollten die Personaluntergrenze eigentlich bis Ende Juni bestimmt haben. Es gab den Vorschlag einer 25 % Grenze. Diese Prozentregelung sollte bedeuten:
Die 25% der Krankenhäuser, die am wenigsten Pflegepersonal pro Abteilung haben, müssen mehr Pflegekräfte einstellen. Falls sie nicht mehr einstellen werden, müssen diese Häuser mit Sanktionen rechnen.
Dieser Vorschlag bekam allerdings nicht genügend Zustimmung. Gründe für die Ablehnung waren, dass die Grenze von 25% als willkürlich und viel zu hoch gesetzt kritisiert wurde. Woher kam der Wert 25%?
Nun soll ein Pflegepersonalquotient ermittelt werden, der das Verhältnis der Pflegepersonalkräfte zu dem tatsächliche benötigten Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreiben soll. So könnte eine begründete Pflegepersonaluntergrenze definiert werden.
Es gibt jedoch noch einige andere Fragen, die 2020 hinsichtlich der Gesetzesänderung diskutiert werden müssen. Wie soll hinsichtlich der Sanktionen verfahren werden? :
o Wie hoch werden diese sein?
o Wird es stufenweise unterschiedliche Sanktionen geben?
o Werden teilweise nur Vereinbarungen von Verbesserungsmaßnahmen ausreichen?
o Wie sollen diese Vereinbarungen aussehen?
o Wird es Ausnahmen geben?
Eine Ausnahme könnte z.B. gemacht werden, wenn es einen Nachweis darüber gibt, dass die vorhandene Pflegepersonalausstattung ausreicht, obwohl die Untergrenze nicht erreicht ist.
Es sollte auch berücksichtigt werden, dass es momentan einfach zu wenig Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt gibt. Dafür sollen die Krankenhäuser mit Sanktionen bestraft werden? Sie können ja nicht mehr Pflegepersonal einstellen, wenn nicht mehr vorhanden ist. Man müsste auf jeden Fall auch an diesem Ansatz arbeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Pflegepersonalmangels ergreifen.