Wie viel Geld bekomme ich für die Leistungen?
Ab Pflegestufe 1 besteht im Sinne des Gesetzes eine Pflegebedürftigkeit. Doch wie viel Geld bekomme ich für die Leistungen? Ist der Pflegegrad genehmigt, bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden finanzielle Leistungen. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.
Welche Leistungen bekommen Pflegebedürfige des Pflegegrades 1?
Pflegeversicherte des Pflegegrades 1 erhalten keine Geldleistungen. Allerdings haben Sie das Recht auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro. Außerdem erhalten Sie Zuschüsse zu Pflegehilfsmittel sowie Zuzahlungen zum Hausnotruf, zur Wohnraumanpassung und WG-Förderung.
Dieser Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat steht allen Pflegeversicherten mit anerkanntem Pflegegrad zu. Davon kann beispielsweise eine Haushaltshilfe oder ein Alltagsbetreuer oder eine Einkaufshilfe finanziert werden.
Alle Leistungen im Überblick
Pflegegeld:
Bedürftige mit Pflegegrad 2-5 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie durch Angehörige, Freunde oder Bekannte zu Hause gepflegt werden. Sie bekommen eine höhere Summe, wenn Sie einen höheren Pflegegrad erhalten.
Pflegesachleistung:
Bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst haben Pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5) Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese Pflegesachleistungen finanzieren den Pflegedienst und werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Leistung ist wieder nach Pflegegraden gestaffelt.
Es ist ebenfalls möglich, eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung zu beantragen.
Kurzzeitpflege:
Pflegebedürftige haben das Recht auf Kurzzeitpflege. Was ist Kurzzeitpflege?
Zusatzleistungen:
Weitere Geldleistungen, die Ihnen zustehen sind Verhinderungspflege,Tages- und Nachtpflege, teilstationäre Pflegeleistungen, vollstationäre Pflegeleistungen. Außerdem gibt es Zuschüsse für altersgerechte Wohnraumanpassung. Dazu gehört zum Beispiel der Einbau einen Treppenlifts und alle anderen Maßnahmen, die zu einem barrierefreien Umfeld beitragen. Des Weiteren gibt es Wohngruppenzuschläge.
Für Pflegebedürftige jedes Pflegegrades gibt es die Möglichkeit, 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu bekommen.
Wie viel Geld steht mir zu?
In der folgenden Tabelle finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick: