Welche Kostenträger gibt es?
Die Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel werden nicht vom selben Kostenträger übernommen. Für Hilfsmittel kommt die Krankenkasse auf.
Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Im Folgenden erhalten Sie detailliertere Informationen zu den verschiedenen Kostenträgern und der Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
Kostenträger der Hilfsmittel
Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen. Allerdings ist es notwendig, dass das Hilfsmittel vom Arzt verordnet wurde. Der Patient benötigt ein ärztliches Rezept, das bei der Krankenkasse vorzulegen ist. Die Genehmigung des Antrags bei der Krankenkasse muss abgewartet werden. Falls Sie ein Hilfsmittel beantragen, welches unter eine bestimmte Preisklasse fällt, kann es vorkommen, dass die Krankenkasse keine Genehmigung benötigt.
Die Krankenkasse zahlt, wenn…
- … durch das Hilfsmittel eine Behinderung vorgebeugt wird.
- … der Erfolg einer Behandlung gesichert wird.
- … das Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich eingesetzt wird.
Des Weiteren zahlt die Krankenkasse die Kosten für die Instandhaltung, Wartung bzw. Ersatzbeschaffung eines Hilfsmittels. Teilweise werden die Hilfsmittel auch nur verliehen.
Normalerweise gibt es feste Preisgrenzen für bestimmte Hilfsmittel. Allerdings kommt es oft vor, dass der Preis diesen Festbetrag überschreitet. Dann können Sie trotzdem fordern, dass die Krankenkasse den vollen Betrag übernimmt. Wenn ein Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich medizinisch notwendig ist (z.B. ein Hörgerät), dann muss die Krankenkasse die kompletten kosten übernehmen. Wenn das Hilfsmittel also medizinisch notwendig ist, können Sie sogar Widerspruch einlegen, falls Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten.
Dieser Widerspruch wird allerdings nicht genehmigt, wenn Sie aus ästhetischen Gründen ein höherwertiges Hilfsmittel haben möchten.
Kostenträger der Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekassen übernommen. Allerdings ist es notwendig, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Sie haben nur dann einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie einen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben. Anders als beim Antrag auf Hilfsmittel, müssen Sie hierbei kein ärztliches Attest vorlegen. Es reicht aus, einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Der Bedarf wird dann durch den MDK geprüft.
Des Weiteren zahlt die Pflegekasse die Kosten für die Instandhaltung, Ersatzbeschaffung und für eine Einweisung in die Bedienung und den Gebrauch der Pflegehilfsmittel.
Auch bei Pflegehilfsmitteln gilt, dass eine Preisgrenzen Überschreitung selbst gezahlt werden muss. Eine Ausnahme besteht, wenn die medizinische Notwendigkeit des höherwertigen Pflegehilfsmittels nachgewiesen wird.
Auch Pflegehilfsmittel können verliehen werden. Wenn ein Verleih angeboten wird muss dieser auch angenommen werden.
Ist die gesetzliche Unfallversicherung ein Kostenträger?
Falls Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls ein Hilfsmittel benötigen, ist die gesetzliche Unfallversicherung der Kostenträger. Gleiches gilt bei einer Berufskrankheit.
Wann zahlt das Sozialamt oder die Rentenversicherung?
Wenn die Übernahme der Kosten nicht unter die Zuständigkeit der Krankenkasse, Pflegeversicherung oder Unfallversicherung fällt, gibt es noch weitere Kostenträger, die zuständig sein könnten. So kann es sein, dass in einem speziellen Fall die Sozialhilfe, die jeweilige Rentenversicherung oder sogar die Arbeitsförderung die Kosten für Hilfsmittel übernehmen wird.