Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 oder höher haben einen Anspruch auf Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel. Doch was sind Pflegehilfsmittel bzw. wo liegt der Unterschied zu Hilfsmitteln?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt werden Hilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Dann spricht man von Pflegehilfsmitteln. Diese sind also speziell für Menschen mit einem Pflegegrad bestimmt. Generell sind alle Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel eine Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Es ist nicht nur eine Unterstützung für den Pflegebedürftigen sondern auch für die Angehörige oder das Pflegepersonal. Pflegebedürftige sind in diesem Fall nicht nur ältere Menschen sondern auch pflegebedürftige Kinder und Erwachsene. Alle haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag und die Pflege erleichtern.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln:
1. Technische Pflegehilfsmittel für einen längeren Gebrauch wie z.B.
- Pflegebetten
- Toilettenstühle
- Pflegerollstühle
- weiter Gehilfen etc.
2. Hilfsmittel, die zum einmaligen Gebrauch verwendet werden wie z.B.
- Pampers
- saugende Bettschutzeinlagen
- Einwegschürzen, welche Pflegepersonal vor Verunreinigungen schützen
- Einmalhandschuhe etc.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass Sie ein Rezept haben. Um die Kosten erstattet zu bekommen braucht man dieses nicht unbedingt. Allerdings ist es trotzdem ratsam, dass Sie die Notwendigkeit durch Ihren Arzt bestätigen lassen.
Das einzige was Sie tun müssen, ist einen „Antrag auf Kostenübernahme“ bei der zuständigen Pflegekasse zustellen. Ein solcher Antrag sollte auf der Website Ihrer Pflegekasse zur Verfügung stehen. In der Regel dauert es ca. 4 Wochen bis der Antrag bestätigt wird. Wenn Sie die Pflegehilfsmittel monatlich benötigen, ist es ausreichend den Antrag nur einmal zu stellen.
Wie lauten die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme?
Checkliste Kostenübernahme:
- Es ist ein Pflegegrad von 1-5 vorhanden
- Sie werden von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt
- Sie leben zu Hause oder bei einem Angehörigen, in einer Pflege Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
- Die beantragten Pflegehilfsmittel sind im „Hilfsmittelverzeichnis“ aufgelistet
Für die im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufgelisteten Produkte erlassen die Kranken- und Pflegekassen Ihnen die Kosten. Es gibt ebenfalls einen Pflegehilfsmittelkatalog, in dem alle Pflegehilfsmittel wie z.B. Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene oder zur Linderung von Schmerzen sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, aufgelistet sind.