Hilfe und Tipps zum Widerspruch
Sie haben einen Antrag auf Pflegegrad gestellt aber dieser wurde von der zuständigen Pflegeversicherung nicht akzeptiert? Keine Sorge – Sie haben die Möglichkeit zum Widerspruch! Wir geben Ihnen Hilfe und Tipps mit auf den Weg.
Was müssen Sie beim Widerspruchsantrag beachten?
Es gibt die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Dafür müssen Sie nur einen formlosen Widerspruchsantrag verfassen. Das heißt, es ist kein vorgefertigter Antrag notwendig. Sie können den Antrag einfach selber schreiben. Sie sollten außerdem darauf achten, dass Sie eine Begründung nennen. Erläutern Sie bezugnehmend auf das Pflegegutachten, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Falls Ihnen dieses nicht vorliegt, können Sie es in Ihrem Widerspruchsantrag anfordern. Sie haben ein Recht darauf, das Gutachten einzusehen. Dann können Sie darauf hinweisen, dass Sie die Begründung für den Widerspruch nachreichen werden. Weitere Aspekte, die bei der Erstellung des Antrags zu beachten sind und ein Beispiel für einen solchen formlosen Antrag finden Sie hier: Wie wird ein Widerspruch verfasst?
Einhaltung der Frist
Der Antrag muss dringend in einer bestimmten Zeit nach Erhalt der Pflegegradablehnung abgesendet werden. Dabei gilt, eine Frist von vier Wochen unbedingt einzuhalten. Wenn Sie den Widerspruch zu spät verfassen bzw. zu spät versenden, kann dieser nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn der Widerspruch fristgerecht eingereicht wurde, wird ein Widerspruchsverfahren eingeleitet. Es wird ein Zweitgutachten erstellt und Ihre Pflegebedürftigkeit erneut geprüft. Weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren finden Sie hier: Was ist ein Widerspruchsverfahren?
Beispiele für mögliche Begründungen im Widerspruchsantrag:
- Einzelne Tätigkeiten, wie Hilfestellung und Aufsicht der Verrichtungen des alltäglichen Lebens, wurden beim Begutachtungstermin vom Begutachter gar nicht angesprochen. Daher wurden diese Tätigkeiten auch nicht im Gutachten erfasst.
- Nachdem ich einen Einblick in das Pflegegutachten bekommen konnte, möchte ich meinen Widerspruch wie folgt begründen: …
- Die Ablehnung einer Pflegestufe wird meines Erachtens dem bestehenden Pflegebedarf nicht gerecht.