Bekomme ich Leistungen ohne Pflegegrad?
Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist es notwendig, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne eines Pflegegrades (1-5) durch den MDK festgestellt wurde. Sie haben keinen Pflegegrad zugewiesen bekommen, benötigen aber trotzdem pflegerische Hilfestellung im Alltag? Jetzt fragen Sie sich, ob Sie auch Leistungen ohne Pflegegrad bekommen? Tatsächlich gibt es einige Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Freiwillige für eine gewisse Zeit nicht mehr bewältigt werden kann, gibt es die Möglichkeit Kurzzeitpflege zu beantragen. Dann wird die Pflege nicht mehr zu Hause sondern beispielsweise durch eine Pflegeeinrichtung, wie ein Pflegeheim erfolgen.
Welche Voraussetzungen für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad gibt es?
Damit Sie die Genehmigung einer Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad bekommen, gelten andere Ansprüche. Es muss eine plötzliche Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Diese besteht wenn
1. eine schwere Krankheit eingetreten ist
oder
2. nach einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt.
Wenn diese Situationen eintreten und daraufhin vorübergehend mehr Unterstützung in der häuslichen Pflege notwendig ist, besteht die Möglichkeit Kurzzeitpflege zu beantragen. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob ein Pflegegrad vorhanden ist. Sie haben dann einen Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Kurzzeitpflege gilt in diesem Falle nur zur Überbrückung der Zeit, in der ein pflegerischer Engpass durch die genannten Situationen entstanden ist. Es wird nur dann genehmigt, wenn alle anderen Maßnahmen (z.B. häusliche Pflege durch Angehörige) nicht mehr ausreichen. Anders als sonst, kann die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nicht als Entlastungspflege beantragt werden.
Wer übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege?
Hierbei gibt es ebenfalls einen Unterschied zur Kurzzeitpflege bei vorhandenem Pflegegrad. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, werden die Kosten nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen. Es werden die Kosten für die Pflegeleistungen der Kurzzeitpflege übernommen. Entstandene Kosten für eine Hotelunterkunft oder sonstige Investitionskosten werden nicht übernommen.
Die Leistungen stimmen in diesem Fall mit der Leistung, die ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad bekommt, überein.
Sie finden weitere Informationen über die allgemeine Kurzzeitpflege hier: Kurzzeitpflege