Welche Bewertungskriterien gibt es?
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragt haben, wir die Einstufung durch den MD vorgenommen. Um sich auf den Besuch eines MD Gutachters vorzubereiten, ist es wichtig zu wissen, welche Bewertungskriterien es gibt.
Anhand der Kriterien kann später die Pflegebedürftigkeit festgestellt und eingestuft werden. Dabei werden sechs Lebensbereiche (Module) des alltäglichen Lebens genau unter die Lupe genommen. So wird festgestellt, wie selbstständig die Personen noch sind.
Welche Bereiche werden bewertet?
In der Bewertung werden alle Module unterschiedlich gewichtet. Die Gewichtung wird in Prozent dargestellt.
1. Mobilität: 10%
- Ist die Fortbewegung selbstständig (auch mit Hilfe von Hilfsmitteln) möglich?
- Wie gut ist die Bewegungsfähigkeit: Können Sie z.B. alleine Treppen steigen?
- Positionswechsel im Bett
- Wie ist die Körperhaltung?
- Ein-/ Aussteigen in die Badewanne/Dusche möglich?
2. Geistige Fähigkeiten: 15% ( wird nur dann gewertet, wenn der Wert höher ist als in Modul 3 )
- Kommunikative Fähigkeiten: Kann die Person Gespräche führen?
- Können noch die richtigen Entscheidungen (z.B. was Kleidung angeht) getroffen werden?
- Zeitliche und örtliche Orientierung Gedächtnisfunktion:
- Wie gut können Sie sich Sachen merken? (z.B. Familienmitglieder mit Namen bennen)
3. Psychische Probleme: 15% ( wird nur dann gewertet, wenn der Wert höher ist als in Modul 2 )
- Besonders aggressive, depressive oder ängstliche Verhaltensweisen
- Schlafstörungen, Schlafwandeln
- Leiden Sie unter Angstzuständen oder sogar Panikattacken?
- Verbale Aggressionen: Schimpfen, beleidigen oder schreien Sie häufig?
4. Selbstversorgung: 40%
- Körperpflege: Können Sie sich alleine waschen bzw. duschen und baden gehen?
- Ist es möglich sich alleine an- und ausziehen?
- Essen und Trinken Sie selbstständig?
- Können Sie selbstständig Toilettengänge bewältigen?
5. Krankheitsbewältigung: 20%
- Wie viel Hilfe benötigen Sie bei Krankheiten?
- Können Sie selbstständig Ihre Medikamente einnehmen?
- Ist es möglich z.B. selber einen Verband zu wechseln?
- Gehen Sie selbstständig zum Arzt?
6. Alltagsleben: 15%
- Planung des Alltags
- Können Sie sich beschäftigen?
- Pflegen Sie soziale Kontakte?
- Tag-Nacht-Rhythmus vorhanden
In all diesen Bereichen werden Sie vom MD Gutachter geprüft. Versuchen Sie nicht sich zu verstellen. Ihnen muss nichts peinlich oder unangenehm sein. Ansonsten kann die Einschätzung eventuell verfälscht werden.
Die Einstufung in einen Pflegegrad
Die Ergebnisse des Gutachtens werden dann in einem Bewertungssystem mit Punkten ausgewertet, wobei es für jeden Bereich der abgefragt wird eine Einstufung gibt:
• „Selbstständig“ – 0 Punkte
• „Überwiegend selbstständig“ – 1 Punkt
• „Überwiegend unselbstständig“ – 2 Punkte
• „Unselbstständig“ – 3 Punkte
Aus Ihrem Endpunktstand und der Berücksichtigung der verschiedenen Gewichtungen der Module ergibt sich folgender Pflegegrad:
- Pflegegrad 1 – 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2 – 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3 – 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4 – 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5 – 90 bis 100 Punkte
Zur Vorbereitung auf den Termin mit dem Gutachter können Sie online den Pflegegradrechner benutzen. So können Sie sich auf die Fragen besser vorbereiten und sich Notizen zum Termin bereit legen.
Wenn Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht einverstanden sind oder Sie eine Ablehnung nicht nachvollziehen können, besteht die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen.