Was ist ein Höherstufungsantrag?
Im Laufe der Zeit kann sich der Pflegeaufwand / die Pflegebedürftigkeit ändern und es wird sinnvoll einen Höherstufungsantrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen. Es ist deshalb empfehlenswert in regelmäßigen Abständen den aktuellen Pflegegrad zu überprüfen. In vielen Fällen bleibt es nicht bei einer einmaligen Begutachtung der Pflegesituation. Die Demenz kann sich zunehmend verschlechtern und es kommen weitere körperliche Einschränkungen dazu. Eine umfangreichere tägliche Hilfe wird notwendig, vielleicht sogar mehrmals pro Tag oder/und auch in der Nacht. Zögern Sie nicht einen Höherstufungsantrag zu stellen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie stelle ich einen Höherstufungsantrag?
Eigentlich ist die Erstellung eines Höherstufungsantrages nicht kompliziert. Es reicht, wenn Sie ein formloses Anschreiben erstellen und an die zuständige Pflegekasse schicken. Manche Pflegekassen haben auch Formulare, um es dem Antragsteller einfacher zu gestalten.
Formulare hierzu finden Sie hier:
– Techniker Krankenkasse: Pflegeanträge
– Knappschaft: Pflegeanträge
– DAK: Pflegeanträge
– Barmer GEK:Pflegeanträge
– KKH: Pflegeanträge
– AOK: Pflegeanträge
(Bitte bedenken Sie, dass die jeweiligen Krankenkassen ihre Verlinkungen jederzeit ändern können. Falls ein Link nicht mehr funktionieren sollte, würde wir uns über eine kurze Infos hierzu sehr freuen. Danke.)
Mögliches formloses Musteranschreiben:
Max Mustermann
Mustermannstr. 12
46759 Musterstadt
zuständige Pflegekasse
Pflegekassenstr. 12
64738 Pflegestadt
Antrag auf Höherstufung meines Pflegegrades ……
Versicherungsnummer: ……
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben beantrage ich eine Höherstufung meines aktuellen Pflegegrades.
Durch eine Verschlechterung meiner körperlichen Situation ist ein höherer Pflegebedarf nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Wer darf den Höherstufungsantrag stellen?
Nur die pflegebedürftige Person oder dessen gesetzlicher Vertreter sind zur Beantragung eines Höherstufungsantrages berechtigt. Pflegeeinrichtungen können, aufgrund des höheren Pflegebedarfes, dazu auffordern einen Höherstufungsantrag zu stellen. Hierbei ist zu bedenken, dass ein höherer Pflegeaufwand auch immer mit höheren Kosten verbunden ist und es somit auch sinnvoll ist, sich regelmäßig mit den Heimbetreibern zu besprechen. Ebenso kann die Pflegekasse auch jederzeit, ohne dass Sie einen Antrag stellen, eine Begutachtung veranlassen.
Wie ist der Ablauf bei einem Höherstufungsantrags?
– Sie stellen einen Höherstufungsantrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse
– Sie erhalten die Bestätigung über den Erhalt des Schreibens
– Sie vereinbaren einen Termin zur Wiederholgungsbegutachtung
– Ein speziell ausgebildeter Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um die Situation zu überprüfen
– Der Gutachter übermittelt Ihrer Pflegekasse das Ergebnis der Begutachtung
– Sie erhalten das Schreiben der Pflegekasse über die Bewilligung oder die Ablehnung
Pflegegrad-Bewilligung vor dem 01.01.2017
Wägen Sie erst ab, ob sich ein Höherstufungsantrag für Sie auch lohnt. Denn hier muss beachtet werden, ob Ihr Pflegegrad vor oder nach dem 01.01.2017 bewilligt wurde. Wenn Ihr Pflegegradantrag noch vor 2017 beantragt wurde und aus einer Überleitung von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad resultiert, haben Sie Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Sie aufgrund eines Höherstufungsantrags nicht einen geringeren Pflegegrad erhalten können und somit auch weniger Leistungen.
Dennoch kann der Gutachter, aufgrund des Höherstufungsantrags und der damit verbundenen Prüfung, zu dem Ergebnis kommen, dass bei Ihnen kein Pflegegrad vorliegt und somit aberkannt wird.
Wurde Ihr Pflegegrad nach dem 01.01.2017 von der Pflegekasse bewilligt, haben Sie keinen Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass der Gutachter Sie, nach Prüfung des Pflegegrads, auch niedriger einstufen kann und Sie dadurch zukünftig weniger Leistungen beziehen können.
Daher lohnt sich eine genauere Prüfung Ihrer Lage bevor Sie einen Höherstufungsantrag stellen.
Unterlagen zum Begutachtungstermin
Stellen Sie bitte unbedingt Kopien Ihrer medizinischen Unterlagen bereit.
– Berichte von Ärzten und Fachpersonal
– Krankenhaus- und Reha-Einrichtungsberichte
– Medikamentenplan
– Schwerbehindertenausweis
– Liste aktuell genutzter Hilfsmittel, wie Hörgerät, Rollator, Gehstock, Brille, etc.
– selbstgeführtes Pflegetagebuch und Pflegedokumentation ambulanter Pflegedienste
Bitte denken Sie auch bei einer Wiederbegutachtung daran einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dabei zu haben. Unter welchen Richtlinien der MDK begutachtet können Sie hier genau nachlesen: