Mindestlohn für Pflegekräfte
Am 21.01.2020 beschloss die Pflegekommission aus Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern in Berlin einige Änderungen bezüglich Lohn und Urlaub für Pfleger. Grund für die Neuerungen ist die große Pflegelücke in Deutschland. Laut Prognosen werden in den ersten Jahren Hunderttausende Pflegekräfte fehlen. Demnach wird es für mehr als 1.000.000 Pflegekräfte mehr Geld geben.
Anhebung des Mindestlohns in vier Schritten
Mindestlohn für Pflegefachkräfte:
Bisher gab es eine Mindestlohnregelung, die ausschließlich auf Hilfskräfte ausgelegt war. Das soll sich ab dem 01.07.2021 erstmals ändern. Ab dann wird es eine weitere Mindestlohnregelung geben, welche sich nur auf Pflegefachkräfte bezieht und sich somit vom Mindestlohn für Hilfskräfte absetzt. Pflegefachkräfte sollen 15€ Mindestlohn bekommen. Angehoben wird dieser Betrag zum 01.04.2022 auf 15,40€.
Ost-West-Angleichung für Hilfskräfte
Für Hilfskräfte gab es bisher keinen deutschlandweiten Mindestlohn. Pfleger, die im Osten beschäftigt sind, bekommen bislang weniger Gehalt als Pfleger aus dem Westen. Genauer gesagt bekommen Hilfskräfte im Osten 10,85€ und im Westen 11,35€. Zum 02.07.2020 sollen diese Untergrenzen auf 11,20€ im Osten und auf 11,60€ im Westen abgehoben werden. Ab September nächsten Jahres ist dann endlich eine West-Ost-Angleichung in Planung. Dann soll der Mindestlohn für alle Hilfskräfte 12€ betragen.
Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte
Des Weiteren wird es bald eine dritte Abgrenzung hinsichtlich des Mindestlohns geben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte werden Schritt für Schritt mehr Gehalt bekommen. Bis zum 01. April 2022 werden Sie einen Mindestlohn von 13,20€ erhalten. Voraussetzung für die Einstufung in qualifizierte Pflegehilfskräfte, die Anspruch auf diese Untergrenze haben, ist eine 1-jährige Ausbildung.
Mehr Urlaubsanspruch für Pflegekräfte
Eine weitere Neuerung, die von der Pflegekommission beschlossen wurde, beinhaltet einen höheren Urlaubsanspruch. Mehr Urlaub soll die Pflegekräfte entlasten und den Job attraktiver machen. Für 2021 und 2022 soll es jeweils sechs Tage mehr Urlaub geben.
Durchsetzung der neuen Regelungen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) befürwortet die neuen Regelungen, die durch die Pflegekommission beschlossen wurden, mit den Worten „Das Ergebnis bereitet auch den Weg, die längst überkommenen unterschiedlichen Pflegemindestlöhne in Ost- und Westdeutschland zu überwinden“. Sein Ziel ist es, den Beschluss über einen Branchentarifvertrag umzusetzen, den er für allgemeinverbindlich erklären kann.
Auch die kirchlichen Dienstgeber erklären sich mit diesen Vorschlägen zur Verbesserung der Pflegesituation für einverstanden. Der Vorsitzende des Deutschen Evagelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege Bodo de Vries, sowie Christian Dopheide, der Chef des Verbandes diakonischer Dienstgeber, reagierten positiv.