Hilfe & Tipps zu Pflegegeld-, Pflegesach- & Kombileistungen
Eine Pflegesituation kommt manchmal schneller als man denkt. Hier hat der Gesetzgeber reagiert und gestattet dem Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit der Arbeit fern zu bleiben ohne dass dadurch das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Was ist Pflegezeit?
Wenn Sie eine nahe angehörige Person betreuen, die im häuslichen Umfeld wohnt und Sie gleichzeitig noch arbeiten gehen, könnte es zu einer Überforderung kommen. Sie haben kaum noch Zeit für sich selbst und benötigen mehr Zeit für den Pflegebedürftigen? Dann gibt es die Möglichkeit Pflegezeit zu beantragen. Pflegezeit wird auch Pflegeurlaub genannt und bedeutet, dass man von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Dabei kommt es darauf an, wie viele Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb beschäftigt sind. Wenn 16 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie laut Pflegezeitgesetz Anspruch auf Freistellung. Bei einem Kleinbetrieb haben Sie häufig keine Chance auf Pflegezeit.
Es gibt die Möglichkeit, eine vollständige Freistellung zu beantragen oder eine teilweise Arbeitsreduzierung in Anspruch zu nehmen. Sie können für sich entscheiden, ob Sie eine vollständige Freistellung wünschen, weil sie beispielsweise eine Person mit hohem Pflegebedarf pflegen. Bei Pflegegrad 1 wäre eventuell eine teilweise Arbeitsreduzierung auseichend.
Was müssen Sie bei Beantragung der Pflegezeit beachten?
- Sie haben einen Anspruch auf Pflegezeit von max. 6 Monate.
- Wenn Sie weniger als 6 Monate Pflegzeit beantragt haben und nun merken, dass Sie diese doch gerne verlängern würden, ist dies unter Umständen auch möglich.
- Sie dürfen zusätzlich einen Pflegedienst hinzuziehen.
- Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unterschrieben werden, die alle Details über die Freistellung enthält.
- Sie haben in der Pflegezeit einen Sonderkündigungsschutz.
- Während dieser Zeit erhalten Sie keinen Lohn.
- Wenn die Pflegezeit beendet ist, können Sie ohne Einschränkungen wieder in das Arbeitsverhältnis aufgenommen werden.
- Sie können die Pflegezeit für jeden Pflegebedürftigen nur einmal beantragen.
- Die Pflegezeit kann auch früher beendet werden, falls der Arbeitgeber dies genehmigt.
Was ist Familienpflegezeit?
Falls die Pflegezeit von 6 Monaten nicht ausreicht gibt es die Möglichkeit, Familienpflegezeit zu beantragen. Dabei können Sie bis zu 24 Monate Familienpflegezeit beantragen. Hierbei müssen Sie ebenfalls die Betriebsgröße bzw. die Anzahl der Arbeitnehmer Ihres Betriebes beachten. Wenn Ihr Betrieb 26 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, ist der Anspruch gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Familienpflegezeitgesetz. Eine weitere Voraussetzung für die Familienpflegezeit besteht darin, dass Sie eine Teilzeitarbeit von mindestens 15 Stunden pro beantragen.
beachten Sie:
Pflegezeit und Familienpflegezeit können miteinander verknüpft werden. Die Zeiten müssen ohne Pause ineinander übergehen und eine maximale Dauer von 24 Monaten nicht überschreiten.
Des weiter ist zu beachten, dass während der Pflegezeit kein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Dazu gibt es einen Darlehensrechner, der den Anspruch auf Bundes-Darlehen für Sie berechnen.