Ab 2020 generalistische Pflegeausbildung
Bisher sind die Ausbildungen in der Pflege getrennt in Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege. Schon im Juli 2017 wurde im Pflegeberufereformgesetz eine Neuerung bekannt gegeben, welche die Ausbildungen zusammenführt. Ab 01. Januar 2020 greift nun die Reform zur neuen generalistischen Pflegeausbildung. Diese nennt sich Pflegefachausbildung und beinhaltet die Pflege von Menschen aller Altersstufen und deckt alle Versorgungsbereiche ab. Nach erfolgreicher Ausbildung dürfen die Schüler sich Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann nennen.
Vor- und Nachteile
Als wesentlichen Vorteil wird die Aufwertung der Ausbildung im Allgemeinen genannt. Durch die Verknüpfung aller Bereiche der Pflege bieten sich später mehrere berufliche Einsatzmöglichkeiten, Wechsel- und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege. Ein Pflegefachmann bzw. eine Pflegefachfrau hat somit viel mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und kann vielfältig eingesetzt werden. Zudem wird dieser Beruf in der ganzen Europäischen Union anerkannt, was den Vorteil bringt, dass die Pflegefachkräfte auch im EU-Ausland arbeiten können. Natürlich bringt diese Ausbildung zusätzlich bessere Gehaltsmöglichkeiten.
Als Nachteil ist zu nennen, dass dieses Niveau für einige Schüler eventuell zu hoch erscheinen kann und somit abschreckend wirken kann.
Daher wurde ein Kompromiss geschlossen: Im 3. Ausbildungsjahr wird es die Möglichkeit geben, sich auf eine bestimmte Vertiefung zu spezialisieren. Es wird die Wahl zwischen „Gesundheits- und Krankenpflege“ oder „Altenpflege“ geben.
Veränderungen für die Pflegeschulen
Die Pflegeschulen müssen durch die neue Reform einiges verändern. Im Juni 2018 wurde bereits die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Zudem hat eine Fachkommission die neuen Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne veröffentlicht.
Konkrete Vorgaben sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allerdings finden einige Änderungen weniger Anklang. Beispielsweise plant das Gesundheitsministerium die Schüler-Lehrer-Relation in NRW auf 1:25 festzusetzen, wobei die normative Vorgabe des Bundes eine Relation von 1:20 vorsieht.
Des Weiteren sollen die Ausbildungsplätze generell erhöht werden. Allerdings gibt es derzeit noch keine Möglichkeit der Investitionskostenfinanzierung.
Vorbereitungen zur neuen Ausbildung
Momentan gilt es, die neuen schulinternen Curricula zu entwickeln und die Dreijahresplanung zu erstellen. Alle vertraglichen Regelungen und neuen Forderungen müssen umgesetzt werden.
Der erste Kurs zur generalistischen Pflegeausbildung soll im August 2020 in der Christlichen Bildungsakademie Aachen stattfinden.
Bis zum Jahre 2026 soll die Umsetzung der Reform geprüft werden. Der Bundestag wird daraufhin über die Beibehaltung oder Aufhebung der generalistischen Pflegeausbildung entscheiden.