Fehlende Parkplätze für Pflegedienste
In Deutschland sind die Parkmöglichkeiten, besonders in Städten stark beschränkt. So ist es auch insbesondere für Pflegedienste schwierig einen Parkplatz zu finden. Der sechs Stunden Arbeitstag in der ambulanten Pflege ist durch die vielen Hausbesuche zeitlich geplant und lässt kaum Zeit für das Suchen von Parkplätzen.
Wenn dann Parkmöglichkeiten gefunden wurden, sind diese häufig kostenpflichtig oder von begrenzter Dauer. Somit wird die knappe Zeit der Pfleger noch mehr eingeschränkt und die Zeit mit den Patienten ist stressiger. Pfleger können schlechter auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingehen, haben weniger Zeit sie zu waschen und sind oft mit den Gedanken dabei, ob am Auto nun ein Strafzettel haftet.
Andererseits beschwert sich die Bevölkerung über die falsch geparkten Autos der Pfleger, wodurch die Gebühr für den Ausweis für das Parken im Parkverbot von 40 Euro auf 150 Euro und die Zeit auf zwei Stunden Parkdauer begrenzt wurde.
Aussicht auf Änderungen
Bei vielen ambulanten Pflegediensten kommen täglich mehrere Strafzettel rein, welche die Pfleger/innen aus eigener Tasche zahlen müssen.
So möchte die Bereichsleiterin der Altenpflege der Diakonie in Leipzig eine verlängerte Parkdauer für Pflegedienste durchsetzen. Sie argumentiert, die Autos der Pfleger seien leicht erkennbar und es könnte eine Sonderregelung erteilt werden, Pflegediensten eine längere Parkdauer ohne Strafzettel zu ermöglichen.
Daraufhin antwortete die Stadt Leipzig jedoch, dass solch eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wird. Man könnte einzelne Ausnahmegenehmigungen beantragen, welche den Pflegern ermöglichen, im eingeschränkten Halteverbot und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung der Gebühr und ohne Berücksichtigung der Höchstparkdauer zu parken.
Während in Augsburg Parkplätze für die Pflegedienste geschaffen wurden für einen Preis von 150 Euro jährlich, auf denen dann privat Autos parkten, beantragte die CDU, SPD und Pro Augsburg die Senkung dieser Kosten auf 50 Euro jährlich sowie eine Höchstparkdauer von drei Stunden und eine maximale Parkdauer bei Hebammen und Hospizhelfern auf acht Stunden.
Ob dies umgesetzt wird, ist nun die Entscheidung des Stadtrates.