Verstehen Sie Pflege – Pflegegrad, Finanzierung und Zukunft
Verstehen Sie Pflege – Pflegegrad, Finanzierung und Zukunft. Die Pflege von Angehörigen erfordert klare Wege durch komplexe Entscheidungen. Das Verständnis der Pflegegrade, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung sind dabei von großer Wichtigkeit. In diesem Blogbeitrag geht es genau um diese Themen und bringen Ihnen Klarheit und Sicherheit in diesen Punkten.
Pflegegrade
Pflegegrade können Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, erhalten. Darunter sind beispielsweise Demenzkranke, auf längere Hinsicht psychisch kranke oder geistig behinderte enthalten. Je nach Schwere der Erkrankung werden sie in die verschiedenen Pflegegrade 1-5 eingestuft. Daraufhin entscheidet sich, was die Krankenkasse an Kosten übernimmt oder dazugibt und ob die Angehörigen eventuelle weitere Kosten übernehmen müssen.
Die Einstufung an sich erfolgt durch einen Antrag, wodurch ein Gutachter des MD (Medizinischer Dienst) oder die MEDICPROOF den Pflegegrad mithilfe eines Punktesystems ermittelt. Dabei spielen die Kriterien Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit der Krankheit und soziale Kontakte eine große Rolle.
Pflegegrad 1
Unter diesem Pflegegrad beschreibt man eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Heißt, sie können den Alltag weitestgehend alleine und ohne fremde Hilfe bewältigen. Diese Einstufung erhält man nach dem Antrag und der Begutachtung bei einer Punkteanzahl zwischen 12,5 bis 27.
Kostenübernahme: Sie erhalten darunter Zuschüsse und Anspruch auf …
- Monatliche Betreuung und Entlastung = 125 €/Monat
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel = 40 €/Monat
- Den Hausnotruf = 25,50 €/Monat
- Zur Wohnraumanpassung = 4.000 €/Gesamtmaßnahme
Pflegegrad 2
Unter dem Pflegegrad 2 wird man eingestuft, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wurde. Hierbei kann der Patient seinen alltäglichen Ablauf nicht mehr vollständig alleine bewältigen, durch beispielsweise beginnende Demenz und benötigt häusliche Hilfe durch Angehörige und oder Familie. Um diesen Pflegegrad zu erhalten, benötigt man eine Anzahl an 27 – 47,5 Punkten.
Kostenübernahme: Sie erhalten darunter Zuschüsse und Anspruch auf …
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege = 316 €/Monat
- Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung = 724 €/Monat
- Tages- / Nachtpflege = 689 €/Monat
- Kurzzeitpflege = 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege = 1.612 €/Jahr
- Vollstationäre Pflege = 770 €/Monat
- Monatliche Betreuung und Entlastung = 125 €/Monat
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel = 40 €/Monat
- Hausnotruf = 25,50 €/Monat
- Wohnraumanpassung = 4.000 €/Monat
- Wohngruppenzuschuss = 214 €/Monat
Pflegegrad 3
Diesem Pflegegrad wird man eingeteilt, wenn man einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit unterliegt. Dabei ist die körperliche und eventuelle psychische Beeinträchtigung vorhanden und hinzukommt, dass die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden muss. Eine Punktanzahl von 47,5 bis 70 muss für diesen Pflegegrad erreicht werden.
Kostenübernahme: Sie erhalten darunter Zuschüsse und Anspruch auf …
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege = 545 €/Monat
- Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung = 1.363 €/Monat
- Tages- / Nachtpflege = 1.289 €/Monat
- Kurzzeitpflege = 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege = 1.612 €/Jahr
- Vollstationäre Pflege = 1.262 €/Monat
- Monatliche Betreuung und Entlastung = 125 €/Monat
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel = 40 €/Monat
- Hausnotruf = 25,50 €/Monat
- Wohnraumanpassung = 4.000 €/Monat
- Wohngruppenzuschuss = 214 €/Monat
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bedeutet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Bei diesem Pflegegrad kann der Patient sich so gut wie nicht mehr selber fortbewegen, alleine leben und benötigt Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst bei den grundlegendsten Dingen, wie zum Beispiel das Anziehen, kochen, essen, Waschen etc. Zwischen 70 und 90 Punkten benötigt man beim Gutachten, um den Pflegegrad 4 zu erhalten.
Kostenübernahme: Sie erhalten darunter Zuschüsse und Anspruch auf …
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege = 728 €/Monat
- Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung = 1.693 €/Monat
- Tages- / Nachtpflege = 1.612 €/Monat
- Kurzzeitpflege = 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege = 1.612 €/Jahr
- Vollstationäre Pflege = 1.775 €/Monat
- Monatliche Betreuung und Entlastung = 125 €/Monat
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel = 40 €/Monat
- Hausnotruf = 25,50 €/Monat
- Wohnraumanpassung = 4.000 €/Monat
- Wohngruppenzuschuss = 214 €/Monat
Pflegegrad 5
Dieser Pflegegrad heißt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung. Dabei kann der Patient den Alltag nicht mehr alleine bewältigen, beispielsweise durch einen Unfall mit folgender Querschnittslähmung. Er benötigt rund um die Uhr Hilfe und lebt deswegen in einem Pflegeheim. Außerdem kommen Depressionen aufgrund des Zustandes und mangelnde soziale Kontakte hinzu. Die Einstufung in diesen Pflegegrad liegt bei einer Punkteanzahl von 90 bis 100.
Kostenübernahme: Sie erhalten darunter Zuschüsse und Anspruch auf …
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege = 901 €/Monat
- Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung = 2.095 €/Monat
- Tages- / Nachtpflege = 1.995 €/Monat
- Kurzzeitpflege = 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege = 1.612 €/Jahr
- Vollstationäre Pflege = 2.005 €/Monat
- Monatliche Betreuung und Entlastung = 125 €/Monat
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel = 40 €/Monat
- Hausnotruf = 25,50 €/Monat
- Wohnraumanpassung = 4.000 €/Monat
- Wohngruppenzuschuss = 214 €/Monat
Vorsorgevollmacht
Sollte man als Patient zukünftig in einen der schwerwiegenderen Pflegegrade einfallen oder weiter hin bis zum Nachlassen der selbstständigen Entscheidungskraft fortschreiten, dann wäre vorsorglich der rechtliche Weg der Vorsorgevollmacht vielleicht eine Option. Damit entscheidet man selbst als betreuungsbedürftige Person, wer die bevollmächtige Person sein soll und Entscheidungen über weitestgehende Befugnisse treffen darf. Aufgrund dessen sollten Sie eine Person auswählen, die Sie und Ihre Stellung zu den einzelnen Bereichen kennt und denen Sie vertrauen.
Patientenverfügung
Sollten Sie in der gleichen Situation stecken, wie bei der Vorsorgevollmacht, nur mit dem Unterschied, dass Sie selber über das weitere Vorgehen entscheiden wollen, solange das noch geht, dann ist die Patientenverfügung das richtige. Dabei können Sie vorher genaustens festlegen, was mit Ihnen passieren soll, in Hinsicht auf medizinische Behandlungen oder weitere Maßnahmen, die Sie und Ihr Leben beeinflussen.
Zusammenfassend beleuchtet der Blogbeitrag die Schlüsselthemen der Rechte und Finanzierung in der Pflege. Pflegegrade dienen der Einschätzung der Unterstützung, die eine Person braucht und ist mit speziellen Leistungen der Kosten verknüpft. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, wichtige Entscheidungen für die Zukunft an eine vertrauenswürdige und nahestehende Person weiterzugeben. Eine Patientenverfügung lässt einen vorab selber diese Entscheidungen treffen.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen ist empfehlenswert, damit für Betroffene und Angehörige Klarheit und Sicherheit für die Pflege und Betreuung gewährleistet ist.
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