Was sind Pflegegeldleistungen?
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig den Alltag bezwingen kann, braucht er Hilfe durch andere Personen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung. Wenn Sie zu Hause gepflegt werden erhalten Sie dafür Pflegegeldleistungen. Sie werden von einem Angehörigen, einem Freund oder einem ehrenamtlichen Helfer betreut? Das nimmt teilweise sehr viel Zeit in Anspruch. Damit diese Personen für den Aufwand der häuslichen Pflege entlohnt werden, kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beantragen.
Welche Rolle spielt der Pflegegrad?
Die Summe passt sich an den Pflegegrad an. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Zeit und Arbeit nimmt die Pflege in Anspruch. Dementsprechend sind die Leistungen gestaffelt.
Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegebedürftigen überwiesen.
Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Pflegebedürftige bei der Pflegeversicherung einen Antrag stellen. Hat der Pflegebedürtige bereits einen anerkannten Pflegegrad, kann das Pflegegeld direkt bei der Pflegekasse beantragt werden.
Sofern ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2 vorliegt, kann das Pflegegeld formlos (Anruf, Brief) beantragt werden. Es ist zu empfehlen diesen schnellstmöglich nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen, da der Leistungsanspruch nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Das Pflegegeld wird ab dem Eingangsdatum des Antrags gewährt.
Die Pflegekasse sendet dem Pflegebedürftigen nach Eingang des Antrags ein Formular zu. Dieses muss von der pflegebedürftigen Person oder der bevollmächtigen Betreuungsperson ausgefüllt und an die Pflegekasse zurückgeschickt werden.
Der Antrag auf Pflegegeld wird von der Pflegekasse daraufhin geprüft und im besten Falle genehmigt. Nach der Genehmigung von Seiten der Pflegekasse wird das Pflegegeld am ersten Werktag eines jeden Monats auf das Konto der pflegebedürftigen Person bzw. der bevollmächtigten Betreuungsperson überwiesen.
Verstirbt die pflegebedürftige Person, endet die Zahlung des Pflegegeldes zum Ende des Monats.
Hinweis: Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Was sind Beratungseinsätze?
Solange man nicht zusätzlich Pflegesachleistungen beantragt hat, müssen ebenfalls Beratungseinsätze in Anspruch genommen werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Pfleger nicht überfordert ist, denn die Pflege kann für einen Angehörigen sehr anstrengend sein, wenn nicht genügend Fachwissen vorhanden ist. Um die Pflegehilfe zu unterstützen und bei Fragen zu helfen, gibt es diese Beratungen. Sie müssen zwingend regelmäßig Beratungseinsätze abrufen, ansonsten kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Wie oft diese Beratungseinsätze stattfinden müssen, ergibt sich aus dem Pflegegrad. Entweder halb- oder vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 hat man auch Anspruch auf Beratungsbesuche, die halbjährlich stattfinden.
Mit dem Pflegegeld können nun körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt durch eine selbst beschaffte Pflegehilfe übernommen werden. Dabei ist es so, dass dieses Geld nicht versteuert wird, da es nicht als „Einkommen“ zählt. Anders ist das, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen der Pflegeperson und dem Pfleger besteht. Man kann natürlich auch eine erwerbsmäßig pflegende Person z.B. eine 24 Stunden-Hilfe einstellen.
Wer erhält das Pflegegeld?
Generell wird es dem Pflegebedürftigen selbst überlassen, wen er mit dem Pflegegeld bezahlt und wie viel er bezahlt. Er kann entscheiden, ob bei der Beantragung direkt die Bankverbindung der Pflegehilfe angegeben wird oder seine eigene.
Gibt es weitere Voraussetzungen?
Wie viele Stunden die pflegende Person in der Woche betreut ist übrigens nicht wichtig. Das kann der Pflegebedürftige selbst mit der Person absprechen. Es wirkt sich nicht auf das Pflegegeld aus. Genauso wenig spielt es eine Rolle, ob die Person schon in Rente ist oder noch in Voll- oder Teilzeit arbeiten geht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass die Pflege zu Hause stattfindet. Dabei ist es egal, ob die Person in der eigenen Wohnung oder beim Pfleger wohnt. Außerdem zählt eine WG oder ein Mehrgenerationenhaus dazu.
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