Was sind Pflegesachleistungen?
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig den Alltag bezwingen kann, braucht er Hilfe durch andere Personen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung. Sie haben die Möglichkeit einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen. Sie haben keine Angehörigen oder Freunde, die genug Zeit hätten, Sie zu pflegen? Dann können Sie bei einem Pflegedienst häusliche Pflege beantragen, um stationäre Pflegeeinrichtungen erst einmal vermeiden zu können.
Was sind ambulante Pflegesachleistungen?
Es gibt eine sogenannte Pflegeversicherung welche die Kosten für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen übernimmt.
Darunter fallen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Betreuungsmaßnahme sowie Hilfe bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat).
Darüber hinaus kann auch ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden.
In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden. Das heißt zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen.
In Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft oder im „betreuten Wohnen“ leben zählt das auch zum häuslichen Umfeld. Was nicht dazu gehört, ist eine stationäre Pflegeeinrichtung. Wenn Sie im Pflegeheim wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Außerdem muss die Pflegekasse wissen, welche Dienstleistungen Sie erhalten. Bekommen Sie z.B. eine Kurzzeitpflege, eine Tages- oder Nachtpflege?
Voraussetzungen/ Checkliste:
- Pflegeleistungen bzw. Pflegegrad beantragen
- Antrag auf Pflegegeld wurde durch die Pflegekasse genehmigt
- der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2
Im Antrag wird angegeben,
- ob die Pflege durch Angehörige durchgeführt wird und demnach nur Pflegegeld beantragt wird
- oder ob die Pflege durch einen Pflegedienst durchgeführt wird und demnach nur Pflegesachleistungen beantragt werden
- oder ob die Pflege durch Angehörige und dem Pflegedienst durchgeführt wird und dementsprechend eine Kombinationsleistung beantragt wird.
Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige ab dem 2. Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Welche Aufgaben übernimmt der ambulante Pflegedienst?
Pflegesachleistungen sind Dienstleistungen, die durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege in der häuslichen Pflege erbracht werden.
Mit den Pflegesachleistungen deckt die Pflegeversicherung Dienstleistungen ab, die in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Darunter fallen sämtliche pflegerischen Hilfen, die im häuslichen Umfeld von professionelle Pflegekräften geleistet werden (u.a. Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme, Mobilität). Die Pflegekasse rechnet die Dienstleistung direkt mit dem Pflegedienst ab.
Ob diese Dienstleistung von Seiten des Pflegebedürftigen gewünscht bzw. in Anspruch genommen wird, wird in der Regel mit dem Antrag auf Pflegeleistungen geklärt.
Wer erhält die Pflegesachleistungen?
Sie können die Rechnung, die Sie vom Pflegedienst für die ambulanten Pflege bekommen, mit Hilfe der Pflegesachleistung bezahlen. Je höher Ihr Pflegegrad ist, desto mehr Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu. Die Pflegekasse bezahlt die Leistungen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Pflegesachleistungen stehen Pflegeversicherten mit den Pflegegraden 2 – 5 zur Verfügung. Pflegeversicherte des Pflegegrades 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Sie erhalten jedoch 125 Euro von der Pflegekasse für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Der Unterschied zur Pflegegeldleistung ist also, dass die Pflegesachleistungen zur Bezahlung des Pflegedienstes sind. Die Pflegekasse rechnet meistens mit dem Pflegedienst direkt selbst ab – so entstehen für Sie keine weiteren Mühen.
Sie müssen übrigens für die Pflegesachleistungen keine Steuern zahlen da Sie kein bares Geld, sondern eine Dienstleistung des ambulanten Pflegedienstes bekommen.
Falls eine pflegebedürftige Person vollstationär ins Krankenhaus kommt, fallen die Pflegesachleistungen weg. Nun wird kein ambulanter Pflegedienst mehr benötigt.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?
Wie hoch der jeweilige Anspruch ist, sehen Sie anhand der folgenden Tabelle (monatlich für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst oder ihre ambulante Versorgung in der Tages- oder Nachtpflege):