Was sind Pflegeleistungen?
Tritt der Pflegefall ein, so haben alle Pflegebedürftigen (von Pflegegrad 1 bis 5) sowie Pflegepersonen Anspruch auf Pflegeberatung, individuelle Hilfe sowie auf bestimmte Leistungen wie:
• Förderung ambulant betreuter Wohngruppen
• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Welche Leistungen der Pflegebedürftige konkret erhält, richtet sich nach dem Pflegegrad.
Je nach Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten erhalten Pflegebedürftige einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5).
Wie hoch sind die Pflegeleistungen?
Ab Pflegestufe 1 besteht im Sinne des Gesetztes eine Pflegebedürftigkeit. Das heißt, ist der Pflegegrad genehmigt, bekommen Pflegebedürftige, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden finanzielle Leistungen. Diese Leistungen sind unabhängig vom Einkommen, des Pflegebedürftigen.
Pflege durch Angehörige
Pflegebedüftige, die in ihrem häuslichen Umfeld von nicht-erwärbsmäßigen Pflegepersonen (Partner, Familienangehörige, Freunde oder Bekannte) gepflegt und versorgt werden, erhalten eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Diese Sozialleistung fällt unter den Begriff Pflegegeld.
Für Pflegepersonen ist die Pflege des Angehörigen mit einer großen Verantwortung und viel Zeit verbunden. Mit dem Pflegegeld soll der Aufwand und der Einsatz von den Pflegepersonen entschädigt werden. Es soll eine finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige darstellen. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige demnach für die Bezahlung von selbst beschafftem Pflegepersonal. Es steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.
Einen Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige ab dem 2. Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Pflege durch einen Pflegedienst
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 können in der Regel folgende Leistungen ihrer Pflegekasse nutzen:
Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige
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Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege
Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst, so kann die sog. Pflegesachleistung zu dem Pflegegeld beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Pflegeleistungen bzw. Pflegegrad beantragen
- Antrag auf Pflegegeld wurde durch die Pflegekasse genehmigt
- der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Pflege des Pflegebedürftigen durch Angehörige UND dem Pflegedienst
Wenn neben einem ambulanten Pflegedienst außerdem auch eine private Pflegeperson Pflegeleistungen erbringt, so spricht man von den sog. Kombinationsleistungen. Die Kombinationsleistung ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die aus Pflegegeld und Pflegesachleistung besteht.
Um Kombinationsleistungen zu erhalten, muss man einen Vertrag mit einem Pflegedienst abschließen.
Voraussetzungen/ Checkliste:
- Pflegeleistungen bzw. Pflegegrad beantragen
- Antrag auf Pflegegeld wurde durch die Pflegekasse genehmigt
- der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2
Der Anspruch auf Pflegeleistungen ergibt sich aus der Einstufung in einen Pflegegrad. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kombinationsleistungen.
Bei der Berechnung der Kombinationsleistung sind die erbrachten Pflegeleistungen des ambulanten Pflegedienstes zu berücksichtigen. Wird die Pflegesachleistung von Seiten des Pflegedienstes nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann ein entsprechend gemindertes, anteiliges Pflegegeld an den Pflegebedürftigen gezahlt werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Beide Leistungen dürfen insgesamt 100 nicht übersteigen.