Widerspruch oder neuer Antrag?
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wurde haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen oder auf einen neuen Antrag zu stellen. Jeder Pflegebedürftige hat das Recht auf Pflegeleistungen und um diese durchzusetzen bedarf es leider auch häufig an Zeit und Mühe. Viele Antragsteller sind bei einer ersten Ablehnung entmutigt und auch wenn es Ihnen immer schlechter geht, fragen Sie sich, ob sie überhaupt zu Pflegeleistungen berechtigt sind. In den meisten Fällen lohnt es sich Zeit zu investieren und dran zu bleiben. Nur rund 7% der Antragsteller setzen sich gegen einen Ablehnungsbescheid zur Wehr. Die Pflegeversicherungen raten den Betroffenen oft zu einem Neuantrag.
Warum ist ein Widerspruch oft empfehlenswerter?
Ob ein Widerspruch oder ein neuer Antrag auf Pflegeleistungen besser ist, lässt sich nur mittels eines Spezialisten erörtern. Jede Pflegesituation ist individuell zu beurteilen und beinhaltet verschiedenste Entscheidungskriterien für Bewilligung oder Ablehnung. Beide Verfahren haben jedoch Vor- und Nachteile. Ein Widerspruch ist im Vergleich zu einem Neuantrag komplizierter und ist auch an eher kurze Fristen gebunden. Jedoch ist er in den meisten Fällen langfristig empfehlenswerter, da der Zeitfaktor oft eine große Rolle spielt. Denn bei einem Neuantrag verlieren die Antragsteller jegliche, rückwirkende Ansprüche auf Pflegeleistungen.
Wie läuft ein Widerspuch ab?
• Der Widerspruch muss schriftlich, fristgerecht an die Pflegeversicherung erfolgen. Dazu finden Sie weitere Infos hier: Wie wird ein Widerspruch verfasst?
• Die Pflegeversicherung bestätigt schriftlich den Eingang des Widerspruchs.
• Die Pflegeversicherung teil Ihnen das weitere Vorgehen schriftlich mit.
• Sie erhalten einen Termin zur Wiederholungsbegutachtung. Dieses Zweitgutachten wird durch einen anderen Gutachter als beim ersten Termin erstellt. Dieser ermittelt erneut den Pflegebedarf.
• Die Pflegeversicherung erhält das Widerspruchsgutachten und erstellt einen Widerspruchsbescheid.
• Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich die Bewilligung oder die erneute Ablehnung mit.
• Bei einer Bewilligung werden Ihnen rückwirkend Pflegeleistungen gezahlt. Bei einer Ablehnung können Sie sich an eine höhere Instanz wenden.
Wie läuft ein Neuantrag ab?
• Der Neuantrag kann erst nach einer Frist von 6 Monate gestellt werden.
• Der Neuantrag muss schriftlich an die Pflegeversicherung erfolgen.
• Die Pflegeversicherung bestätigt schriftlich den Eingang des Neuantrages.
• Sie erhalten einen Termin zur Pflegebegutachtung, die meinst von demselben Gutachter durchgeführt wird, wie beim ersten Termin. Somit wird auch keine Zweitmeinung eingeholt.
• Die Pflegekasse teilt Ihnen schriftlich die Bewilligung oder die Ablehnung mit.
Fallbeispiel zum Widerspruch:
Nehmen wir an Sie haben, am 01. Juli 2019, einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt und dieser wurde abgelehnt. Nun haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen oder einen neuen Antrag zu stellen. Sie entscheiden sich für den Widerspruch, der ebenfalls abgelehnt wird, sodass Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einlegen. Das Sozialgericht entscheidet zu Ihren Gunsten und Sie erhalten den gewünschten Pflegegrad. Nun werden die Pflegeleistungen selbstverständlich rückwirkend zum 01. Juli 2019 gezahlt.
Hätten Sie sich nicht für den Widerspruch, sondern für einen Neuantrag entschieden, würde natürlich auch erst ab dem Datum des Neuantrages gezahlt.