Wer ist der MD?
Sie sind nicht allein mit der Frage: „Wer ist der MD?“ und wenn man vorher keine dauerhaften medizinischen Probleme hat kommt man auch erst mal nicht mit dem MD in Berührung. MD bedeutet Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und sein Hauptziel ist es die Kranken-/Pflegekassen in Fragen des medizinischen und pflegerischen Bereiches zu unterstützen. Er setzt sich für die gerechte Gesundheitsversorgung der Patienten ein.
Der MD stellt sicher, dass jeder Versicherte, entsprechend seines Bedarfs, unter objektiven, medizinischen Kriterien, bewertet wird. D.h. er begutachtet die Pflegesituation und berät die Krankenversicherung, damit Ressourcen für Versicherte zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen und auch unnötige Versorgung vermieden wird.
Welche Aufgaben hat der MD?
- Pflegebegutachtung
Durch diese Begutachtung wird ermittelt, welche Pflegebedürftigkeit besteht. - Behandlung im Krankenhaus
Im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse prüft der MD Abrechnungsfälle, um einen guten Überblick zu Behandlungsqualität und Kosten zu haben. - Pflegequalität
Der MDK prüft z.B. Pflegeeinrichtungen, damit eine gute, medizinische Versorgung, für Pflegebedürftige, gewährleistet ist. - Neue Behandlungsmethoden
Im medizinischen Bereich gibt es immer wieder innovative, neue Behandlungs-/Untersuchungsmethoden, die zwar noch nicht geklärt sind, aber dennoch im Einzelfall zur Anwendung empfohlen werden können. Dies wird dann, im Auftrag der Krankenkasse, vom MDK geprüft - Patientenschutz vor Behandlungsfehlern
Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, aufgrund dessen eine Prüfung notwendig ist. Hier unterstützt der MD die Patienten bei der Aufklärung. - Umfassende Beratung und Begutachtung
Der MD berät in vielen medizinischen Bereichen. Außer der Pflegebegutachtung z.B. auch bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation, Vorsorge, Patientenrechten, Hilfsmitteln etc.
Durch das Sozialgesetz (Sozialgesetzbuch „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“) wird die fachliche Unabhängigkeit des MD garantiert. Die Gutachter unterstehen nicht den Krankenversicherungen und unterliegen somit nur ihrem ärztlichen und pflegefachlichen Gewissen. Dadurch ist eine neutrale und qualitative Prüfung der Pflegesituation möglich. Der MD hält sich an sozialrechtliche Bestimmungen und vorgegebene Qualitätsstandards.
Seit 1989 gibt es den MD in seiner heutigen Form. Zur Hälfte wird er von Landesverbänden der Kranken-/Pflegekassen finanziert und unterliegt der rechlichen Aufsicht der Sozialministerien der Bundesländer. Er arbeitet zusammen mit dem MDS (medizinischer Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung). Der MDS ist hierbei für eine bundesweite Koordination zuständig, die z.B. eine einheitliche Begutachtung gewährleistet.